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Wo liegen die Vorteile von E-Autos als Firmenwagen?

Redaktionsteam
23. September 2024

Der Umstieg auf ein E-Auto oder ein Hybridauto trägt zum Umweltschutz bei und sorgt außerdem für bessere Luft in den Ballungsgebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, durch Steuersenkungen und Kaufanreize die Verbreitung von Elektroautos zu steigern. Seit 2020 sparst Du noch mehr Steuern, wenn Du ein E-Auto oder ein Hybridauto als Firmenwagen anschaffst. Und auch für Arbeitnehmer lohnt es sich, wenn als Firmenwagen ein Elektroauto zur Verfügung gestellt wird. Welche Förderprogramme für Elektrofahrzeuge und die entsprechende Ladeinfrastruktur mit Wallboxen oder Ladesäulen zur Verfügung stehen, erfährst Du in unserer praktischen be.connect Fördermittel-Suche. Hier findest Du stets tagesaktuelle Informationen zu den Förderprogrammen und Antragsformalitäten.

Steuerliche Aspekte beim Umstieg auf Elektromobilität

Wer einen Firmenwagen privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Dabei wird die sogenannte 1-Prozent-Regelung angewendet. Ein Prozent des Bruttolistenpreises bei der Erstzulassung werden monatlich fiktiv zum Einkommen addiert und entsprechend versteuert. Beim Umstieg auf Elektromobilität gelten jedoch günstigere Prozentwerte. Handelt es sich beim Firmenwagen um ein E-Auto, das weniger als 60.000 Euro kostet, musst Du nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Bei teureren Elektroautos sowie bei Hybridfahrzeugen beträgt der Prozentsatz 0,5. Für Plug-in-Hybride gelten die Steuervorteile allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das E-Auto mindestens 60 Kilometer (ab 2025 mindestens 70 Kilometer) nur mit elektrischem Antrieb fahren kann. Die Steuervorteile von 75 bzw. 50 Prozent gelten auch, wenn statt der 1-Prozent-Regelung ein Fahrtenbuch für das Elektroauto genutzt wird. Darüber hinaus sind Elektroautos zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, um die Elektromobilität zu fördern.

Welche Steuervorteile bietet Elektromobilität im Zusammenhang mit einer PV-Anlage?

Mit einer PV-Anlage lädst Du Deinen Elektro-Firmenwagen günstig auf und erhöhst die Eigennutzung, sodass die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage erheblich gesteigert wird. Die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom mit der PV-Anlage ist teurer als der Erlös für die Einspeisung nicht-genutzten Stroms ins öffentliche Netz. Daher macht es Sinn, soviel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Wenn Du den Strom für das E-Auto mit der eigenen PV-Anlage produzierst und nicht vom öffentlichen Stromanbieter kaufst, sinken die Fahrtkosten für das Elektroauto von ungefähr sechs auf nur noch zwei Euro pro 100 Kilometer. Um diesen Vorteil zu nutzen, muss allerdings ein smartes Energiemanagement-System mit intelligenter Wallbox angeschafft werden. Das System misst, wie viel Strom übrigbleibt, um das Elektroauto zu laden und leitet den Strom über die Wallbox ins E-Auto. Informiere Dich in einem zertifizierten Fachbetrieb über die Möglichkeiten, mit der Kombination aus Wallbox und PV-Anlage Geld zu sparen. Dank der cleveren Handwerker-Suche bei be.connect findest Du problemlos kompetente Fachpartner in Deiner Nähe, die Wallboxen und Ladesäulen installieren.

Wie wird das Aufladen des Firmenwagens an der heimischen Wallbox abgerechnet?

Viele Firmen installieren Ladesäulen, um die Elektromobilität zu fördern. Wenn Du Dein Firmenfahrzeug an den Ladesäulen Deines Arbeitgebers kostenfrei oder günstig aufladen kannst, fallen dafür derzeit keine Steuern an. Du lädst Dein Firmen-E-Auto bei Dir zuhause an der eigenen Wallbox auf? Dann kannst Du die Kosten für den Strom pauschal als Ausgaben steuerlich geltend machen. Es gibt zwei Abrechnungssätze:

1. Es ist keine Möglichkeit vorhanden, das E-Auto an Ladesäulen am Arbeitsplatz zu laden

In diesem Fall steht Dir monatlich eine Pauschale von 70 Euro für ein Elektroauto und 35 Euro für ein Hybridfahrzeug zur Verfügung.

2. Beim Arbeitgeber stehen Ladesäulen zur Verfügung

Die Pauschale verringert sich für Elektroautos auf 30 Euro und für Hybridfahrzeuge auf 15 Euro pro Monat.

Erstattet der Arbeitgeber diese Pauschale nicht, wird der Betrag vom geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Firmenwagens abgezogen und mindert somit die Einkommenssteuern und Sozialabgaben. Eine weitere Option bietet die verbrauchsgenaue Abrechnung der Stromkosten an der Wallbox zuhause. Das ist jedoch mit mehr Aufwand und zusätzlichen Investitionskosten verbunden. Du benötigst dafür entweder einen separaten Stromzähler des Versorgungsunternehmens oder einen Zwischenzähler zur Wallbox oder eine Wallbox, bei der ein Energiezähler integriert ist. Nur bei der letzten Variante kannst Du an Deiner Wallbox auch andere Fahrzeuge als den Dienstwagen aufladen.

 
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