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Brandschutz: Was ist bei der Planung zu beachten?

Redaktionsteam
07. Mai 2025

Es gibt nur wenige Vorgaben, die den Brandschutz in privaten Wohngebäuden regeln, obwohl es sich dabei um ein sehr wichtiges, im Zweifelsfall lebenswichtiges, Thema handelt. Jedes Jahr sterben in Deutschland 600 bis 800 Menschen bei einem Wohnungsbrand. Darüber hinaus sind die Schäden, die ein Brand in materieller Hinsicht hinterlässt, meist verheerend. Es ist deshalb unverzichtbar, durch einen baulichen Brandschutz für die Sicherheit der Familie zu sorgen. Mit den Brandschutzmaßnahmen wird wertvolle Zeit gewonnen, um die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Darüber hinaus ist das Vorhandensein eines Brandschutzes in vielen Fällen Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Welche Brandschutzsysteme gibt es?

Beim Bau von Wohngebäuden wird zwischen dem baulichen Brandschutz und dem anlagentechnischen Brandschutz unterschieden.

Baulicher Brandschutz:

  • Erschließung des Gebäudes im Außenbereich mit Löschwasser
  • Berücksichtigung von Aufstellflächen und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Bilden von Brandabschnitten (beispielsweise durch Brandwände)
  • Normgerechtes Erstellen der raumabschließenden und tragenden Konstruktionen

 

Beim baulichen Brandschutz wird das Brandverhalten der Baustoffe betrachtet und auf den Feuerwiderstand von Bauteilen geachtet. Außerdem müssen Flucht- und Rettungswege in die Planung einbezogen werden. Verantwortlich für das Einhalten der Brandschutzverordnungen ist der Planer (Architekt oder Ingenieur) des Gebäudes.

Anlagentechnischer Brandschutz:

  • Technische Gebäudeausrüstung (Schächte, Unterdecken mit hohem Feuerwiderstand, Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen)
  • Technische Anlagen und Einrichtungen (Rauchwarnmelder, Rauchmeldesysteme, Brandschutzschalter, Feuerlöschanlagen, Rauchabzugsanlagen, Anlagen zur Löschwasserrückhaltung)

Baurechtliche Bestimmungen zum Brandschutz im Eigenheim

Die Brandschutzvorschriften werden nach Gebäudegruppen unterteilt. Eigenheimbesitzer müssen sich somit überwiegend an den Vorschriften für die Gebäudegruppe „Gebäude mit geringer Höhe“ orientieren. Die Anforderungen an den Brandschutz werden durch das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsklassen definiert. Für ein Eigenheim ist die DIN 4102 die wichtigste Brandschutznorm. Dort ist das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen festgelegt. Die Baustoffe werden hinsichtlich der Brennbarkeit und der Feuerwiderstandsfähigkeit in zwei Arten kategorisiert:

  • A (nichtbrennbare Stoffe)
  • B (brennbare Stoffe)

 

Beide Arten werden wiederum in diese fünf Baustoffklassen unterteilt:

  • A1 (nicht brennbar, ohne brennbare Bestandteile)
  • A2 (nicht brennbar, Anteile brennbarer Stoffe vorhanden)
  • B1 (schwerentflammbar)
  • B2 (normalentflammbar)
  • B3 (leichtentflammbar)

 

Außerdem erfolgt eine Einordnung in fünf Feuerwiderstandsklassen. Das Kriterium für die Einordnung ist die Dauer, die das Bauteil einem Brand widersteht, ohne dabei seine Funktion zu verlieren.

  • F30 Widerstandsdauer 30 Minuten (feuerhemmend)
  • F60 Widerstandsdauer 60 Minuten (hochfeuerhemmend)
  • F90 Widerstandsdauer 90 Minuten (feuerbeständig)
  • F120 Widerstandsdauer 120 Minuten (hochfeuerbeständig)
  • F180 Widerstandsdauer 180 Minuten (höchstfeuerbeständig)

Brandschutz hängt von der Bauweise ab

Untersuchungen zeigen, dass Häuser, bei denen überwiegend Holz als Baumaterial verwendet wird, kein erhöhtes Brandrisiko aufweisen. Die Innenausstattung der Häuser sowie der Zustand der Elektroinstallation haben einen größeren Einfluss auf das Brandrisiko als das Konstruktionsmaterial. Das Brandverhalten von Holz ist sogar sehr positiv, denn es entsteht eine Holzkohleschicht, die das Bauelement schützt und auf diese Weise dafür sorgt, dass die Standsicherheit lange genug gewährleistet ist. Im Gegensatz zu Beton- und Stahlkonstruktionen kommt es beim Baustoff Holz nicht zu plötzlichem Zusammenbrechen der Konstruktion. Tragende Bauteile müssen beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern feuerhemmend sein und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten aufweisen. Gebäudetrennwände und Abschlusswände müssen eine höhere Feuerwiderstandsdauer sicherstellen, sodass die Materialwahl entsprechend der Feuerwiderstandsklassen erfolgen muss.

Bei der Sanierung von Altbauten wird ein besonderes Augenmerk auf die Elektroinstallation gelegt, da diese häufig die Brandgefahr erhöht. Beim baulichen Brandschutz wird darauf geachtet, dass Baumaterialien gewählt werden, deren Feuerwiderstandsdauer den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

 

 
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