Es stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, die Kosten für die Wallbox oder Ladesäule und die Installation mit anderen zu teilen. Unter den Begriffen „Shared Charging“ oder „Community Charging“ sind Konzepte entwickelt worden, bei denen sich mehrere Nutzer Ladestationen für Elektroautos teilen. Das Teilen von Strom ist grundsätzlich erlaubt und im Rahmen bestimmter steuerlicher Freigrenzen auch abrechenbar. Erst wenn eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Es ist wichtig, die Strommengen, die an Dritte abgegeben werden, zu protokollieren, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Achte darauf, den gleichen Preis für den Strom abzurechnen, den Du selbst bezahlen musst.
Für die Organisation geteilter Ladepunkte gibt es mehrere Optionen. Zum einen kann man Ladesäulen in öffentlichen Portalen (beispielsweise GoingElectric) eintragen. Zum anderen kann man sich in geschlossenen Portalen anmelden und die Ladestation einem definierten Nutzerkreis zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stellen. Beispiele für das Teilen von Ladesäulen in geschütztem Raum sind:
Die Installation von Unterzählern oder die Installation von Ladestationen mit integriertem Stromzähler inklusive RFID-Leser ermöglicht die Zuordnung der Strommengen auf die verschiedenen Nutzer, die sich jeweils mit einem Chip identifizieren.
Für den Kauf und Einbau von Ladestationen für E-Autos kannst Du staatliche Fördermittel beantragen. In unserer smarten be.connect Fördermittel-Suche findest Du nützliche Informationen zu den Förderoptionen für Elektroautos und Ladesäulen.
Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstützt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen einen der folgenden Browser zu verwenden: